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   BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93   

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https://dejure.org/1994,3228
BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1994,3228)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1994,3228)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 2 BvR 2295/93 (https://dejure.org/1994,3228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren bei Erledigterklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerdegericht - Tatsächliche Feststellungen - Vorinstanz - Bußgeldverfahren - Zurückverweisung - Tatsachengericht - Sachentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 443
  • NZV 1995, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93
    a) Wird eine Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt, so ist über sie nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]).

    b) Über die Erstattung von Auslagen ist nach Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114]).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93
    Daß das Oberlandesgericht zuerst gleichwohl eine Sachentscheidung getroffen hat, ist angesichts des nahezu vollständigen Mangels an Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers in dem amtsgerichtlichen Urteil offensichtlich unhaltbar; es stellt eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 82, 286 [299] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93
    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Strafverfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterläßt (vgl. BVerfGE 54, 100 [115] m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93
    a) Wegen des Sachverhalts und des anfänglichen Gangs des Verfahrens wird auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2295/93 - (NJW 1994, 573 f.) verwiesen.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93
    In Fällen dieser Art ist die nach der Geschäftsverteilung des Senats berufene Kammer zur Entscheidung über die Auslagenerstattung befugt (vgl. BVerfGE 72, 34 [38 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die im Wege der einstweiligen Anordnung ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.1993 (NJW 1994, 573 f.; vgl. dazu Göhler NZV 1994, 343 f.; abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1994 Über die Kosten des erledigten Verfahrens [NZV 1995, 285]) liegt angesichts der ausreichenden Urteilsfeststellungen zu seiner persönlichen und beruflichen Situation neben der Sache.
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